Arbeitnehmer müssen Leistungen ihres Arbeitgebers zur Rauchentwöhnung bis zu einer gewissen Höhe künftig möglicherweise nicht mehr versteuern. Gesponserte Raucherentwöhnungskurse, Nikotinpflaster und -kaugummi, Akupunktur und Tabletten sind als Arbeitslohn bislang grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Diese Regelung könnte aber bald vom Tisch sein: Im Jahressteuergesetz 2009, das derzeit in der parlamentarischen Abstimmungsphase sei, ist den Angaben zufolge für solche Posten ein Freibetrag von 500 Euro vorgesehen.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit von 500 Euro pro Mitarbeiter sei aber, dass die betrieblichen Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Unter den Regierungsfraktionen ist die Einführung dieses Betrags nach BDL-Angaben unstreitig. Die neue Regelung soll den Planungen zufolge auch rückwirkend für 2008 gelten.
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