Hamburg

Rauchen im Restaurant erlaubt

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In Hamburgs Restaurants darf vom 1. September an wieder geraucht werden – sofern die Wirte dafür eigene Räume mit speziellen Lüftungen und Schleusen einrichten. Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss am Mittwoch zudem mehrheitlich, das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich Spielhallen grundsätzlich zu verbieten. Ausnahmen gibt es nur noch etwa in Gefängnissen oder Krankenhäusern.

Die Regelungen für Kneipen bleiben unverändert bestehen. Danach darf geraucht werden, wenn das Lokal kleiner als 75 Quadratmeter ist, nur einen Raum hat, Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und keine zubereiteten Speisen angeboten werden.

Die Bürgerschaft reagierte mit der neuerlichen Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach war die bisherige Regelung eine Ungleichbehandlung von Restaurants und Schankwirtschaften und damit verfassungswidrig. In Hamburg galt bislang, dass immer dort, wo gegessen wird, das Rauchen verboten ist. Dagegen hatte jedoch die Betreiberin einer Gaststätte in einem Autohof an der Autobahn 7 erfolgreich geklagt.

 

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