Raubüberfälle

Maximalstrafe für Apothekenboten-Räuber

, Uhr
Berlin -

Im brutalen Raubüberfall auf einen Apothekenkurier in Niedersachsen wurde das Urteil gesprochen. Zehn Jahre und sechs Monate soll der 23-jährige Täter wegen schweren Raubes und unerlaubter Drogeneinfuhr hinter Gitter; ihm wurde auch ein Drogenentzug verordnet. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Osnabrück folgte damit weitestgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Dem Boten wurde außerdem ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zugesprochen.

Der Täter hatte im vergangenen Dezember in Nordhorn einen Apothekenbote brutal überfallen und sein Auto als Fluchtwagen entwendet. Kurz davor war der einschlägig vorbestrafte Täter an der holländischen Grenze in Gildehaus festgenommen worden, als er versuchte, Marihuana und Haschisch zu schmuggeln.

Als er dem Haftrichter vorgeführt werden sollte, konnte der Mann vor dem Amtsgericht in Nordhorn der Polizei entkommen. Zunächst zu Fuß und in Handschellen, setzte er seine Flucht später mit einem gestohlenen Fahrrad fort.

Daraufhin kam es nahe der Linden-Apotheke zu dem Raubüberfall auf den 61-jährigen Apothekenboten. Der Täter schlug ihm mehrfach mit einem Gegenstand gegen den Kopf und entkam mit dem Firmenwagen, einem Toyota Yaris. Knapp zwei Wochen später konnte er von der Polizei in Obernkirchen gefasst werden.

Nach dem Überfall lag der Auslieferungsfahrer zunächst über Monate hinweg im Koma und schwebte in Lebensgefahr. Er hatte eine offene Schädelverletzung, Hirnblutungen und Rippenbrüche erlitten. Bis heute hat er sich nicht vollständig erholt. Aufgrund der schweren Tatfolgen sei die langjährige Haftstrafe „tat- und schuldangemessen“, verkündeten die Richter in Osnabrück.

Dass der Täter den Tod des Auslieferers in Kauf genommen hätte, sei nicht sicher festzustellen. Die Vorstrafen und die Persönlichkeitsstruktur des Räubers würden möglicherweise sogar eine Sicherheitsverwahrung rechtfertigen, wie von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer gefordert. Aber die Voraussetzungen dafür seien nicht eindeutig gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann noch eine Woche lang dagegen Revision eingelegt werden. In dem Fall müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil prüfen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte