Ein lila Einhorn hat in der Bären-Apotheke in Ratingen seine kleine Besitzerin verloren. Apotheker Wolfgang Wittig hat auf der Suche nach dem Mädchen nichts unversucht gelassen und sich sogar per Facebook-Aufruf an seine Kunden gewandt. Eine Geschichte mit Happy-End.
Normalerweise droht vergessenen Stofftieren das grausame Schicksal, irgendwo in einem Regal in der Fremde zu verstauben und dann in der Mülltonne zu landen. Aber nicht so in diesem Fall. Vergangene Woche fanden Mitarbeiter der Bären-Apotheke in Ratingen ein lila Einhorn. Aber statt ihn seinem traurigen Schicksal zu überlassen, startete der Apotheker einen Aufruf auf Facebook, um es wieder nach Hause zu bringen. Das soziale Netzwerk sollte die Suche nach dem Kind, dem das Einhorn gehört, beschleunigen.
Das Kuscheltier werde in der Bären-Apotheke gut gepflegt, heißt es in dem Aufruf. Dennoch möchte es wieder nach Hause zu seiner Familie. Der Post wurde in kurzer Zeit fast 50.000 Mal gesehen und über 700 Mal geteilt. „Die Suche nach dem Besitzer per Facebook hat alle Erwartungen übertroffen“, sagt Wittig.
Die Bemühungen waren sogar von Erfolg gekrönt. Nur wenige Tage später ist das Kuscheltier bei seiner Familie gelandet. „Da Ratingen nur 90.000 Einwohner hat, musste einfach jemand dabei sein, der das Tierchen kennt“, so der Apotheker. Auch für die Bären-Apotheke hat sich der Einsatz für das lila Einhorn und die kleine Besitzerin gelohnt. Die Apotheke konnte nicht nur über 20 neue Facebook-Fans, sondern auch viel Sympathie gewinnen. Und mit Sicherheit einen großen Fan.
Wittig war schon einmal sehr erfolgreich mit einer Facebook-Aktion: Seine Werbung mit dem Notdienst an den Weihnachtsfeiertagen erreichte eine sechsstellige Zahl an Kunden und Kollegen. „Egal ob Fieberzäpfchen für das Baby, Antibiotika bei Lungenentzündung oder einfach nur ein Nasenspray - wir sind für Sie da“, schrieb Wittig.
Den nächsten Coup landete er nach dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni. Sein Vergleich: „Das ist so, als ob der Europäische Gerichtshof entscheiden würde, dass ausländische Paketdienste sich in Deutschland nicht an die deutsche Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.“ In Internetforen erhielt er so viel Zuspruch, dass er daraus einen neuen Facebook-Post gemacht hat
Die Lösung könne nicht sein, nun für alle die „Geschwindigkeitsbegrenzung“ aufzuheben, entwickelt Wittig seinen Vergleich weiter. „Die bestehenden Gesetze und die Arzneimittelpreisverordnung dienen dem Schutz der wohnortnahen Versorgung und das rund um die Uhr auch im Nachtdienst – genauso wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf bestimmten Straßen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer dient.“ Auch für diesen Post erhielt der Apotheker viel Applaus im Netz.
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