Verbraucherschutz

Ratgeber für Apothekenkunden APOTHEKE ADHOC, 28.02.2012 15:05 Uhr

Berlin - 

Wenn es um die eigene Gesundheit geht, rechnen die Patienten mit allerhand Stolpersteinen: Auch in den Apotheken gibt es gelegentlich Probleme. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun den Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ veröffentlicht. Darin erklären die Verbraucherschützer die Rechte und Ansprüche von Patienten, damit diese auf Augenhöhe mit Apothekern, Ärzten oder Krankenkassen diskutieren können.

Die Verbraucherzentrale erklärt, dass Apotheker nicht nur bei der Herstellung von Rezepturen Verantwortung tragen, sondern auch bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln. Überträgt ein Apotheker beispielsweise die Einnahmeregeln falsch vom Rezept auf die Medikamentenpackung, haftet er für die Folgen. Treten Ungereimtheiten auf dem Rezept auf, ist es die Pflicht des Pharmazeuten, Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen.

Der Ratgeber betont auch die Beratungspflicht des Apothekers: Der Pharmazeut muss nach weiteren Erkrankungen und eingenommenen Medikamenten fragen, außer der Patient verzichtet ausdrücklich. Auf preiswertere Alternativen muss der Apotheker nicht hinweisen.

Doch auch dem Patienten komme eine Sorgfaltspflicht zu, betont die Verbraucherzentrale. Gerichte hätten zwar entschieden, dass niemand die Packungsbeilage lesen müsse. Wenn ein Schaden eintritt, muss aber der Patient nachweisen, dass ein Fehler des Apothekers Ursache ist. Die Beweisführung gegen Apotheker werde allerdings erleichtert, wenn der Fehler unstrittig sei und typische Folgen auftreten, erklärt die Verbraucherzentrale.