Randnotiz

Katerfreie Katerstimmung

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Berlin -

Am Neujahrsmorgen geht es nicht allen Menschen gut. Zum Glück gibt es gegen Übelkeit und Kopfschmerzen Mittel aus der Apotheke. Ein Restaurant in Eckernförde wollte den Gästen der Silvestergala beim anschließenden Katerfrühstück einen besonderen Service bieten: „Labskaus, Rollmops und Alka-Seltzer“. Doch beim Thema Apothekenpflicht versteht die Apothekerkammer keinen Spaß und schaltete die Wettbewerbszentrale ein.

Eine Unterlassungserklärung wollte der Betreiber – die Luzifer GmbH – nicht unterschreiben. Deshalb liegt die Sache jetzt bei der Einigungsstelle der Industrie und Handelskammer in Kiel. Jetzt wird es bierernst, trotz Alka-Seltzer Katerstimmung bei Luzifer.

Der Veranstalter hat laut Antrag gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen. Diese Vorschrift begründe das Apothekenmonopol – nur Apotheker sollen Kraft ihrer pharmazeutischen Ausbildung bestimmte Arzneimittel abgeben dürfen. Es komme auch nicht darauf an, dass das Arzneimittel in diesem Fall nicht im eigentlichen Sinne verkauft wurde.

Zur Erklärung für die Einigungsstelle hat die Wettbewerbszentrale sogar eine „Übersetzung“ des Beipackszettels aus der Apotheken Umschau beigefügt. Demnach könne die Einnahme von ASS bei bestimmten Überempfindlichkeiten oder Vorerkrankungen durchaus risikoreich sein.

Sollte Luzifer noch einmal damit werben, dass ein Neujahrsfrühstück ein apothekenpflichtiges Arzneimittel beinhalte, fordert die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe von 3000 Euro.

Dazu dürfte es nicht kommen – offenbar hat Luzifer einfach auf Zeit gespielt: Die erste Abmahnung zu der Werbung kam schon am 3. Dezember, weitere Schreiben vom 16. und 23. Dezember blieben folgenlos.

Erst am 30. Dezember erklärte der Veranstalter, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Am 2. Januar wurde die Einigungsstelle angerufen – aber da war die Party ja schon gelaufen.

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