Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen wegen des Inverkehrbringens möglicherweise mangelhafter Schutzmasken wieder
aufgenommen. Es werde weiterhin gegen Unbekannt ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler am Montag. Zuvor hatte der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (shz) berichtet.
Die Ermittlungen waren durch eine Strafanzeige ausgelöst worden. Zuvor waren im Januar 2021 in einem Pflegeheim in Boostedt (Kreis Segeberg) fünf Menschen nach Corona-Infektionen gestorben. Die Ermittlungen richteten sich Angaben von September zufolge „gegen namentlich nicht ermittelte Verantwortliche von Importunternehmen, denen ein fahrlässiger Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) in der zur Tatzeit geltenden Fassung vorgeworfen wurde“. Sie bezogen sich auf einen Teil der zwischen Juni und Dezember 2020 aus China importierten Masken des Produktes „KN95 Protective Mask, Model No: ZX-168“.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren im September mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat zunächst eingestellt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Masken hätten „die Prüfkriterien des sogenannten Corona-Kabinetts der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt eingehalten“, hieß es damals.
Gegen die Einstellung hatte der damalige Anzeigensteller nach shz-Angaben Beschwerde eingelegt und zusätzliche Informationen geliefert. Man habe dies zum Anlass genommen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, sagte Hadeler. Details nannte der Oberstaatsanwalt nicht. Der Tatvorwurf sei, gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen zu haben, „indem man Masken in Verkehr gebracht haben könnte, die den Anforderungen nicht entsprechen und insofern gesundheitsgefährdend sein könnten“.
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