Substitutionsmittel

Prozess um unerlaubte Methadon-Abgabe dpa, 11.07.2018 16:34 Uhr

Zwei Ärzte sollen in einer Drogen-Ambulanz Methadon abgegeben haben. Das ist nur Apotheken erlaubt und somit illegal. Abnehmer waren aber schwerstkranke Patienten, die kein Apotheker in seinen Räumen haben wollte, sagt einer der Angeklagten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Lübeck - 

In einem Prozess um die unerlaubte Abgabe der Ersatzdroge Methadon hat einer der beiden angeklagten Ärzte die Vorwürfe vor dem Lübecker Landgericht zurückgewiesen. „Wir haben niemanden geschädigt, sondern schwerstkranken Patienten geholfen, die kein niedergelassener Arzt und kein Apotheker in seinen Räumen haben wollte“, sagte der 63 Jahre alte frühere Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht.

Der 63-Jährige sowie ein 57 Jahre alter Oberarzt sollen zwischen 2011 und 2016 in einer Methadon-Praxis in den Räumen des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg Methadon an Patienten abgeben haben, was eigentlich nur Apotheken erlaubt ist. Außerdem sollen sie den Patienten Methadon mit nach Hause gegeben haben, anstatt die Einnahme vor Ort zu überwachen. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück und kündigten an, Freisprüche beantragen zu wollen.

Dem 63-Jährigen werden 2903 Taten zwischen September 2013 und Juli 2016 vorgeworfen. Der 57-Jährige soll zwischen Ende 2011 und August 2013 in 2451 Fällen Methadon unerlaubt und in unzulässigen Mengen abgegeben haben. In der Ambulanz wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 100 Patienten pro Jahr behandelt.

Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung müssen Substitutionsmittel vom Arzt verordnet, durch einen Apotheker abgegeben und unter den Augen des Arztes oder Apothekers eingenommen werden. So soll der illegale Handel mit dem Heroin-Ersatzstoff verhindert werden. Gegen diese Bestimmung haben die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ebenso verstoßen, wie gegen die Verordnung, wonach nur Apotheken Arzneimittel abgeben dürfen.

„Die Ambulanz war eine Mischung aus kassenärztlicher Praxis, Apotheke und psychiatrischer Klinik“, sagte der frühere Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniter-Krankenhauses. „Wir hatten eine Übereinkunft mit einem Geesthachter Apotheker. Er hat die Methadonzubereitungen hergestellt und in die Ambulanz geliefert, wo ein Dosierautomat stand. Nicht verbrauchtes Methadon hat er zurückgenommen und vernichtet“, sagte der Angeklagte.

Der Prozess wird am 25. Juli fortgesetzt.