Fortsetzungstermin noch unklar

Prozess um Sterbehilfe-Arzt überraschend geplatzt dpa/ APOTHEKE ADHOC, 28.02.2025 18:20 Uhr

Da eine Fortsetzung des Strafverfahrens gegen den Arzt nach Angaben eines Gerichtssprechers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht möglich ist, muss der Prozess komplett neu aufgerollt werden. Wann das sein wird, ist unklar. Foto: andranik123/stock.adobe.com
Essen - 

Das Strafverfahren gegen einen deutschlandweit bekannten Arzt am Essener Landgericht musste überraschend abgebrochen werden. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist derzeit noch unklar.

Der Prozess um einen assistierten Suizid am Essener Landgericht ist überraschend geplatzt. Hintergrund ist die Erkrankung eines ehrenamtlichen Richters. Eine Fortsetzung des Strafverfahrens gegen einen deutschlandweit bekannten Arzt aus dem Kreis Recklinghausen ist nach Angaben eines Gerichtssprechers von Freitag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht möglich. Damit muss der Prozess noch einmal komplett neu aufgerollt werden. Wann das sein wird, ist unklar.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten 82-jährigen Psychiater vor, einem Patienten aus Essen im Sommer 2023 verbotene Sterbehilfe geleistet zu haben. Laut Anklage war der 42-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung allerdings nicht in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken und damit freiverantwortlich zu entscheiden. Der Arzt bestreitet das.

Arzt wurde bereits verurteilt

Der Psychiater aus Datteln im Kreis Recklinghausen war nach einem assistierten Suizid bereits Anfang 2024 zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Er hatte damals einem psychisch kranken Mann aus Dorsten im August 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der 42-Jährige anschließend selbst geöffnet. Laut Urteil war der Patient aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung jedoch nicht in der Lage, die Tragweite seines Handels zu erfassen und frei verantwortlich zu entscheiden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch im aktuellen Verfahren lautet die Anklage auf Totschlag.