Heilpraktikerseminar

Prozess um Massenrausch – Bewährungsstrafe dpa, 22.11.2017 16:22 Uhr

Die Drogen sollen das Bewusstsein erweitern, doch das Experiment geht schief: Menschen kommen mit Halluzinationen ins Krankenhaus. Gut zwei Jahre später wird der Veranstalter verurteilt – an seinem Geburtstag. Foto: Wikipedia
Stade - 

Ein Psychotherapeut ist dafür verantwortlich, dass mehrere Menschen zeitweise in Lebensgefahr schwebten. Sie nahmen in seinem Seminar in Handeloh bei Hamburg Drogen, um ihr Bewusstsein zu erweitern. Am Ende landeten alle im Krankenhaus. Richter haben den 53-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt – wegen des Besitzes und der Abgabe von Drogen. Die Mindeststrafe hätte in diesem Fall bei einem Jahr gelegen. Ein Berufsverbot verhängte die Kammer nicht.

Der Angeklagte habe auch so schon erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu fürchten, begründet der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp das Urteil des Landgerichts.

Als Psychotherapeut darf der 53-Jährige damit weiter arbeiten – zumindest vorerst. Denn er könnte wegen des Drogenexperiments seine Approbation verlieren. Die Psychotherapeutenkammer beschäftigt sich nach Angaben der Verteidigung bereits mit dem Fall.

„Die sieben Quellen – eine Reise durch unser Energiesystem“ lautete der Titel des Seminars, das der Psychotherapeut im September 2015 im beschaulichen Örtchen Handeloh südlich von Hamburg anbot. Kosten pro Teilnehmer: 290 Euro. Zu dem Seminar brachte er Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E mit, die alle 27 Teilnehmer freiwillig schluckten.

Doch was der Organisator nicht wusste: Die Kapseln enthielten auch eine psychoaktive Substanz. Kurze Zeit später wanden sich die Teilnehmer mit Krämpfen, Atemnot und Wahnvorstellungen auf dem Boden. 160 Rettungskräfte kämpften um ihre Leben.

Von einen Unfall, der ihm eine heilsame Lehre sein werde, spricht der 53-Jährige vor Gericht. „Jetzt stehe ich hier und verantworte die Fehler, die ich begangen habe“, sagt er. Selbstbewusst – in hellgrauem Anzug mit Weste und weißem Hemd – tritt er am Tag der Urteilsverkündung auf, der ausgerechnet auch sein Geburtstag ist. In einer Pause gratulieren ihm einige der Zuschauer im Raum.

„Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der in diesen Dimensionen in Deutschland wahrscheinlich so noch nie vorgekommen ist“, sagt Staatsanwalt Christian Laustetter in seinem Plädoyer. Neben einer Bewährungsstrafe fordert er ein Berufsverbot für den Angeklagten. „Der Angeklagte hat keinen Zweifel daran erkennen lassen, dass er ein glühender Verfechter der Psycholyse ist.“ Bei der umstrittenen Therapieform soll das Bewusstsein mit Drogen erweitert werden.

Der Angeklagte war ein Schüler des im Januar gestorbenen Schweizer Therapeuten Samuel Widmer und soll den Ermittlern zufolge mit dessen Kirschblütengemeinschaft sympathisieren. Die Zentralestelle für Weltanschauungsfragen stuft diese als problematisch ein. Kritiker sehen in ihr eine Sekte. Seit 2012 habe er nur noch unregelmäßig eine Trainingsgruppe von Widmer besucht, sagt der Psychotherapeut. „Ich bin vor allem eigene Wege gegangen.“ Die Gesinnung des Angeklagten sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, sondern allein die Drogendelikte, betont Appelkamp später, als er das Urteil verkündet.

Für das Drogenexperiment muss der Psychotherapeut auch finanziell geradestehen: Er muss für das Verfahren aufkommen, das nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen der vielen Drogenanalysen und Blutuntersuchungen einen fünfstelligen Betrag gekostet hat. Auch den Rettungseinsatz in ähnlicher Höhe muss er voraussichtlich bezahlen.