Prozess

Fahrlässige Tötung: Ärzte vor Gericht dpa, 03.03.2014 15:28 Uhr aktualisiert am 03.03.2014 19:07 Uhr

Überdosis Schmerzmittel: Zwei Ärzte müssen sich wegen der fahrlässigen Tötung eines zweijährigen Mädchens verantworten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Ein zwei Jahre altes Mädchen starb nach einer Routine-OP – zum Auftakt

des Prozesses hat der angeklagte Anästhesist den Eltern sein Bedauern

ausgesprochen. Der Tod des Mädchens sei an ihm nicht spurlos

vorübergegangen, sagte er am Landgericht Gera. Die Anklage wirft ihm und

dem mitangeklagten Hals-Nasen-Ohren-Arzt fahrlässige Tötung vor.

Dem Kind sei nach der Operation im September 2010 eine Überdosis Schmerzmittel verabreicht worden, so die Anklage. Zudem seien wegen einer fehlerhaften Diagnose Stunden verstrichen, bis das Kind in die Intensivmedizin gebracht worden sei.

Aus heutiger Sicht könne er sich nicht mehr genau erklären, warum so viel Zeit verstrich, bis das akut unter Sauerstoffmangel leidende Kind ins Krankenhaus gebracht wurde, sagte der 55 Jahre alte Narkosearzt am Montag. Zugleich sprach er den Eltern sein Mitgefühl für den Tod ihres Adoptivkindes aus. Sein ebenfalls angeklagter Kollege schwieg derweil zum Prozessauftakt am Landgericht Gera beharrlich.

Das Kind hatte wegen des Sauerstoffmangels schwere Hirnschäden erlitten und war drei Tage nach der OP gestorben. Es soll eine sogenannte maligne Hyperthermie erlitten haben – eine seltene Narkose-Komplikation. Dem Vorwurf einer Überdosierung des Schmerzmittels widersprach der Anästhesist. Nach seiner jahrelangen Erfahrung sei dies bei dem Mittel unproblematisch und reichten die in der Literatur angegebenen Mengen oft nicht aus.