Mordfall Anneli: Apothekerin sagt aus APOTHEKE ADHOC, 22.06.2016 18:21 Uhr
Im vergangenen Sommer wurde die 17-jährige Anneli-Marie Riße aus Robschütz bei Dresden ermordet. Nun wird zwei Tatverdächtigen der Prozess gemacht. Eine Apothekerin sagte als Zeugin aus.
Am Abend des 13. August 2015 entführten zwei Männer die 17-Jährige. Sie forderten 1,2 Millionen Euro Lösegeld für das Mädchen. Ihr Vater, ein Bauunternehmer, war bereit, die Summe zu zahlen. Doch die Entführer erdrosselten sie, da sie glaubten, von ihr identifiziert werden zu können. Vier Tage nach der Entführung wurde ihre Leiche auf einem Hof in Luga gefunden.
Eine DNA-Probe am Fahrrad der Toten hatte zu den Tatverdächtigen geführt, dem 40-jährigen Markus B. und seinem 62-jährigen Komplizen Norbert K. Die Tat war offenbar geplant: Markus B. hatte im Voraus in einer Wilsdruffer Apotheke ein Betäubungsmittel gekauft.
Apothekerin Irene S. hatte den mutmaßlichen Entführern Äther verkauft, mit dem das Mädchen betäubt wurde. Sie sagte als Zeugin vor Gericht aus. „Markus B. war regelmäßiger Kunde bei uns, im Juli wollte er plötzlich Äther kaufen, angeblich um seine Hühner zu betäuben, bevor er sie tötet. Er müsste umziehen, könne sie nicht mitnehmen“, berichtete die Apothekerin laut Bild-Zeitung.
Sie habe zunächst ein Rezept oder die Verordnung vom Tierarzt verlangt. Dieser war im Urlaub, daher ging Markus B. zu seinem Hausarzt. Dieser sagte vor Gericht: „Er wollte ein Privatrezept. Das habe ich abgelehnt, ich verschreibe keine Medikamente für Tiere.“
Die Apothekerin hatte im Internet recherchiert. „Äther wird tatsächlich zur Hühnerbetäubung verwendet. Zudem gibt es keine Rezeptpflicht, wie wir zunächst dachten“, sagte sie. Der Käufer müsse sich nur ausweisen und werde registriert. „Wir haben 250 Milliliter für ihn bestellt.“
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden um Richterin Birgit Wiegand hat für die Verhandlung des Falles bis Ende August 15 Prozesstage mit 21 Zeugen sowie drei Sachverständigen geplant. Das Urteil soll am 26. August fallen.
Zum Prozessauftakt verweigerte Markus B. die Aussage; im droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft. Norbert K. gestand, das Entführungsauto gefahren zu haben – er könnte für zehn Jahre inhaftiert werden.