Die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken führt auch in Sachsen zu einem Ansturm auf die Apotheken – mit vereinzelt größeren Problemen.
Bei der Verteilung von FFP2-Masken im Kampf gegen das Coronavirus ist es in Sachsens Apotheken vereinzelt zu Problemen gekommen. „In den ersten Tagen mussten die Apotheken durch die sehr kurzfristige Verordnung der Regierung einige Hürden überwinden. Wir wissen von einigen Schwierigkeiten“, sagte der Vizepräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, Göran Donner. Einige Risikopatienten hätten weniger als die drei Masken bekommen, die ihnen zustehen. Auch sei es vor einigen Apotheken zu langen Warteschlangen gekommen.
„Inzwischen läuft die Aktion gut. Die meisten Kollegen dürften genügend Vorrat haben und nun den Ablauf kennen“, schätzt Donner die Lage ein. Seit dem 15. Dezember können Risikopatienten und Bürger über 60 Jahren in den Apotheken drei Schutzmasken kostenlos abholen. Zeit haben sie laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 6. Januar 2021. Danach sollen Coupons der Krankenkassen die Verteilung regeln.
Die Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungsstelle Auerbach, ist im Vogtland ein Ansprechpartner bei speziellen Abgabeproblemen. „In einem Fall wollen die Apothekeninhaber Masken nur an Stammkunden herausgeben. Dabei sieht der Beschluss der Regierung die Versorgung aller Risikopatienten vor“, berichtet die Beratungsstellenleiterin Heike Teubner. Die Apotheke, deren Betreiber weiter uneinsichtig seien, bleibt aber laut Teubner eine Ausnahme.
Auch sollten Kunden laut der Beratungsstelle darauf achten, dass sie FFP2-Masken oder einen vergleichbaren Standard mit einer nachprüfbaren Kennzeichnung darauf bekommen. „Die Menschen haben ein Recht darauf und können dieses einfordern. Stoffmasken und andere Exemplare ohne Kennzeichnung sind natürlich ungeeignet“, so Teubner.
In den 950 öffentlichen Apotheken in Sachsen komme inzwischen beinahe täglich Nachschub an Masken an, erklärte Kathrin Quellmalz vom Sächsischen Apothekerverband in Leipzig. „Deshalb müssen Patienten keine Warteschlangen vor Apotheken bilden.“ Bis zum 6. Januar sei noch Zeit.
„Es gibt genug Masken, auch wenn die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen. Apotheken, in denen die Masken knapp werden, sind wirklich nur noch absolute Einzelfälle in Sachsen“, so Quellmalz. Außerdem sollte niemand Scheu haben, nach Zertifizierung und Herkunft der Masken zu fragen, wenn dies nicht ersichtlich sei. Quellmalz: „Der Maskentyp muss erkennbar sein“. Neben dem FFP2-Standard sind das kanadische Pendant N95, der australische Typ P2 und weitere vergleichbare Schutzmasken für die Abgabe vorgesehen.
Laut Donner kann die Kammer tätig werden, wenn einzelne Apotheken die vorgeschriebene Maskenabgabe ablehnen. „Aus der Verordnung des Bundesministeriums ergibt sich eine klare Lieferpflicht. Sollten wir Hinweise bekommen, dass sich eine Apotheke der Maskenabgabe verweigert, wäre das eine berufsrechtliche Verletzung.“ Die Abrechnung laufe derweil ohne Probleme. „Die Kostenerstattung funktioniert, die Kollegen wissen, auf die Aktion ist Verlass und sie bekommen ihr Geld“, so Donner.
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