Kritik an Drosten & Co.

Presserat weist Beschwerden über Bild-Artikel zurück dpa, 25.03.2022 15:05 Uhr

Eine Ausgabe der Bild-Zeitung Hamburg.
Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über einen umstrittenen Bild-Artikel zu Wissenschaftlern und der Corona-Pandemie als unbegründet zurückgewiesen. (Symbolfoto) Foto: shutterstock.com/nitpicker
Berlin - 

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über einen umstrittenen Bild-Artikel zu Wissenschaftlern und der Corona-Pandemie als unbegründet zurückgewiesen. Das teilte der Rat als freiwillige Selbstkontrolle der Presse – also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien – in Berlin mit. Der Bericht verstoße nicht gegen den Pressekodex und sei presseethisch zulässig.

Anfang Dezember hatte die Boulevardzeitung, die zum Medienkonzern Axel Springer gehört, den Artikel „Die Lockdown-Macher” veröffentlicht. Darin ging es um drei Wissenschaftler, die auch abgebildet waren.

Wissenschaftsorganisationen hatten sich daraufhin zusammengetan und kritisiert, dass einzelne Forscher „zur Schau gestellt und persönlich für dringend erforderliche, aber unpopuläre Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung verantwortlich gemacht werden”. Das könne zu einem Meinungsklima beitragen, das an anderer Stelle bereits dazu geführt habe, dass Wissenschaftler sich physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt sahen oder bedroht wurden.

Bild-Chefredakteur Johannes Boie hatte im Januar bei einer gemeinsam initiierten öffentlichen Diskussionsrunde mit Forschern und Wissenschaftsorganisationen zur Rolle von Boulevardjournalismus in der Pandemie über den Bild-Bericht gesagt: Dieser Artikel war absolut unglücklich. Ich würde ihn so nicht noch mal drucken.

Der Presserat begründete seine Entscheidung zu den zurückgewiesenen Beschwerden so: Die Bezeichnung von drei Experten als „Lockdown-Macher” habe einen „Tatsachenkern” und verletze daher nicht die journalistische Sorgfaltspflicht. „Der Einfluss der genannten Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen lässt sich belegen.” Die Bezeichnung sei eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein möge, von der Meinungsfreiheit aber gedeckt sei.

Auch die Darstellung der Wissenschaftler nebeneinander im Porträt sei zulässig und beschädige nicht das Ansehen der Presse. „Durch ihre Auftritte in den Medien während der Corona-Pandemie haben sich die Experten selbst in die Öffentlichkeit begeben und müssen es hinnehmen, auch persönlich kritisiert zu werden”, hieß es weiter vom Presserat zu der Einschätzung des Beschwerdeausschusses.

Über den Artikel hatten sich demnach 94 Personen und wissenschaftliche Institutionen beschwert. Sie hätten kritisiert, dass der Bericht den Eindruck erwecke, dass Wissenschaftler persönlich für Corona-Maßnahmen verantwortlich seien und nicht die Politik. Das schüre Verschwörungstheorien und fördere Hetze gegen Wissenschaftler.