Bundesverfassungsgericht

Preisvergleich für Zahnärzte

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Zahnärzte dürfen sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an Preisvergleichen in Internetportalen beteiligen. Ein solches Verbot verletze die Zahnärzte in ihrer vom Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit, so das Gericht in einem Beschluss.

Das höchste deutsche Gericht hob damit eine Entscheidung des Berufsgerichts für Zahnärzte auf, das einen Verweis wegen der Teilnahme an einem Internetportal ausgesprochen hatte. Bereits Anfang Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht in einem anderen Verfahren eine Klage gegen den Betreiber einer Website für Zahnarzt-Preisvergleiche abgewiesen.

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