Tabakrichtlinie: Krebsforscher gegen Verzögerung dpa, 17.02.2016 08:25 Uhr
Von Ende Mai an müssen Zigarettenhersteller mit Schockfotos und großen Hinweisen auf Verpackungen vor dem Rauchen warnen – doch die Industrie will mehr Zeit für die Umsetzung. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) lehnt eine längere Übergangsfrist und nennt die Argumente gegen eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie nicht nachvollziehbar. Die Hersteller pochen dagegen weiter auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion und argumentieren, wegen Verzögerungen auch in Brüssel sei dies bis Mai nicht zu schaffen.
Konkret sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen fürmWarnbilder und aufklärende Texte reserviert sein – mehr als bisher.„Es erscheint nicht plausibel, dass die Hersteller nicht in der Lage sein sollten, sich auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben technisch einzustellen“, heißt es in einer Stellungnahme des DKFZ für eine Expertenanhörung im Bundesausschuss für Landwirtschaft.
Das sieht der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie anders. „Eine technische Umstellung war nicht möglich“, heißt es in einer Stellungnahme. Die EU-Tabakrichtlinie ist bereits seit 2014 bekannt, verbindliche Details zu Warnhinweisen kamen aber erst später.
Daher argumentiert die Industrie: „Auch wenn die Tabakproduktrichtlinie bereits in vielen Bereichen Detailregelungen beinhaltet, so sind die zunächst schwerwiegendsten Änderungen an den Verpackungen mindestens bis zum 4. Quartal 2015 nicht klar gewesen, so dass es den Unternehmen nicht möglich gewesen war, sich rechtzeitig anzupassen“, erklärt die Tabakindustrie. Unternehmen sollten vor dem Zustandekommen eines Gesetzes „keine schwer rückgängig zu machenden Investitionen tätigen“ müssen.
Die Industrie hat auch Bundesländer auf ihre Seite gezogen: Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die neuen Warnhinweise auf Verpackungen um 15 Monate einzusetzen. Doch die Bundesregierung scheint nicht bereit, dafür ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf zu nehmen.
Die Industrie kann sich auch wenig Hoffnung darauf machen, dass die Tabakrichtlinie von EU-Richtern gekippt wird. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie muss vom Bundestag verabschiedet werden und wird dann auch dem Bundesrat nochmals vorgelegt. Möglich ist, dass es daher im Gesetzesverfahren noch zu Verzögerungen kommt.