Die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Einrichtung einer länderübergreifenden Ethikkommission bei der Landesärztekammer (LÄK) mit Sitz in Stuttgart beschlossen.
Die Kommission soll künftig entscheiden, in welchen Fällen durch künstliche Befruchtung gezeugte Embryonen auf Erbschäden untersucht werden dürfen. Sie wird für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen zuständig sein. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag von Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD).
In einem Staatsvertrag werden nun die Vorgaben des Bundes für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie die Zusammensetzung der Ethikkommission und die Benennung und Berufung ihrer Mitglieder festgeschrieben. Mit dem Vertrag werde die Zielrichtung des Gesetzgebers unterstützt, die Behandlung nur ausnahmsweise und nur unter strengen Vorgaben zuzulassen, sagte Altpeter. Eine weitere Klausel des Vertrags ermöglicht den Beitritt weiterer Länder.
Der Kommission werden acht Mitglieder angehören: vier medizinische Experten aus den für die PID relevanten Fachrichtungen, jeweils ein Sachverständiger der Fachrichtungen Ethik und Recht sowie jeweils ein Patienten- und ein Behindertenvertreter.
Nach dem Embryonenschutzgesetz darf die PID nur in Ausnahmefällen bei genetischer Vorbelastung der Eltern durchgeführt werden, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt wegen dieser Erkrankung besteht. Zudem muss eine Ethikkommission der PID auf Antrag der Frau, die die Behandlung wünscht, zustimmen.
Ein ähnliches Abkommen wie das in Baden-Württemberg besteht seit November 2013 zwischen den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg, die gemeinsam eine PID-Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet haben.
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