Präqualifizierungsstelle

PQS-Hilfsmittel stellt Betrieb ein

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Berlin -

Die PQS Hilfsmittel ist seit etwa acht Jahren die Präqualifizierungsstelle des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Im nächsten Jahr wird der Dienstleister den Betrieb jedoch einstellen.

Neu- und Änderungsanträge können noch bis zum 31. Dezember angenommen werden, schreibt der VDEK. Diese können noch im ersten Quartal des kommenden Jahres abschließend bearbeitet werden. Nach dem Stichtag müssen sich die Leistungserbringer mit anderen Präqualifizierungsstellen in Verbindung setzen. Die Einstellung des Betriebes beruhe auf „gesetzlichen Änderungen im nächsten Jahr“.

Präqualifizierungen, die von PQS Hilfsmittel bereits erstellt wurden, behalten laut VDEK ihre Gültigkeit. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bedauert, dass nach gut acht Jahren erfolgreicher Arbeit die PQS Hilfsmittel nun ihren Betrieb einstellen muss. „Die Präqualifizierungsstelle war am Markt sehr gut etabliert, der Marktanteil belief sich auf 25 Prozent. Durch das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom 11. April 2017 haben sich die Anforderungen nun geändert, dem wir Rechnung tragen müssen.“

Die Abgabe von Hilfsmitteln zu Lasten der Kassen dürfen nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 geschlossen werden, so sieht es § 126 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB V) vor. Leistungserbringer der Kassen wird nur, wer auch die festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Kassen stellen sicher, dass die Voraussetzungen beispielsweise zur Abgabe und Anpassung medizinischer Hilfsmittel erfüllt sind und bestätigen dies durch ein Zertifikat über die Präqualifizierung einer geeigneten Präqualifizierungsstelle.

Offiziell soll durch das Präqualifizierungsverfahren – also die vorwettbewerbliche Eignungsprüfung – eine hohe Qualität bei der Hilfsmittelversorgung sichergestellt werden. Die potenziellen Abgabestellen sollen nachweisen, dass sie fachkundig und leistungsfähig sind. Nach einer ersten Präqualifikation muss dann in einem Turnus von fünf Jahren jeweils erneut nachgewiesen werden, dass der Standard erfüllt wird. Laut ABDA besitzen rund 18.000 Apotheken zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung.

Die Zahl der Produkte und Produktgruppen, für die man eine Präqualifizierung nachweisen muss, steigt stetig. Die jüngste ist Produktgruppe 99: Sie enthält Erektionsringe, Vakuum-Erektionssysteme, Vaginaltrainer, Hilfsmittel zur Anwendung an der Nase sowie Läuse- und Nissenkämme.

22 Produktgruppen sind in einem aktuellen Antrag aufgeführt, mit jeweils ein bis fünf Artikeln. Für jede Produktgruppe muss eine eigene Präqualifizierung durchlaufen werden, von Blindenlangstöcken (PG 07) über Inhalationsgeräte (PG 14), Dusch- oder Toilettenrollstühle (PG 18) bis hin zu konfektionierten Stomabandagen (PG 29). Verbandmittel wiederum sind weder Hilfs- noch Pflegehilfsmittel, Arzneimittel schon gar nicht, können aber trotzdem abgerechnet werden.

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