Apotheke am Schlaatz

Potsdam: Lange Haftstrafe für brutalen Apothekenraub

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Berlin -

Der Räuber, der die Potsdamer Apotheke am Schlaatz überfallen hat, muss für vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Das Landgericht Potsdam verurteilte Oktay T. wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Auch eine Fahrerlaubnis wird er so schnell nicht wieder machen dürfen, aber das hat einen anderen Hintergrund.

Nur vier Verhandlungstage brauchte das Gericht bis zur Urteilsverkündung, auch weil T. bereits am ersten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ablegte. Daraufhin wurden noch mehrere Zeugen vernommen, darunter drei ehemalige Mitarbeiterinnen der Apotheke. Mit ihrem Urteil trafen die Richter die Mitte zwischen den Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und vier Monate gefordert, die Verteidigung drei Jahre und zwei Monate. Das erbeutete Geld – laut Urteil genau 796,96 Euro – wird komplett eingezogen. Ein Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten ist in die Strafe mit einbezogen worden.

Außerdem wurde eine Sperre für die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis verhängt. Es war nämlich eine Verkehrskontrolle, die letztendlich zur Aufklärung des Falls führte: T. war nach der Tat untergetaucht und lebte für längere Zeit in der Türkei, wo er sich um seine kranke Mutter kümmerte. Jahre nach dem Überfall fuhr er ohne Fahrerlaubnis durch Berlin und geriet in eine Polizeikontrolle. Als ein DNA-Test durchgeführt wurde, kamen die Ermittler dem Apothekenüberfall auf die Spur. Oktay T. wurde verhaftet, er sitzt seit September 2018 in U-Haft.

Vor Gericht hatte T. seine Sicht auf die Ereignisse und deren Hintergründe geschildert. Demnach finanzierte er sein Leben damals zum Teil mit Drogengeschäften und bekam Ärger, als ein Deal schief ging. Damals, so Oktay T., sei er brutal zusammengeschlagen worden und das habe ihn aus der Bahn geworfen. Im Rahmen eines weiteren Jobs in einer Berliner Shisha-Bar lernte er einen Mann namens Hussein kennen, der ihm bei einem Besuch Potsdams spontan den Apothekenüberfall vorschlug. Die Identität „Husseins“ konnte die Polizei bisher nicht ermitteln. Auch der Prozess habe dazu keine ermittlungstechnisch verwertbaren Informationen zutage gebracht.

Oktay T. gab vor Gericht an, dass er an jenem Tag einen Anruf seines Drogendealers erhalten habe, der die Begleichung der Schulden forderte. Die beiden Täter betraten die Apotheke am Schlaatz maskiert, sie hatten eine defekte Schreckschusspistole und einen kaputten Teleskopschlagstock dabei.

„Überfall! Geld her!“, riefen sie, der Täter namens Hussein soll der Inhaberin der Apotheke die Pistole an die Schläfe gehalten haben. Sein Komplize wird beschuldigt, mit dem defekten Stock mehrere Apothekenmitarbeiter in den Bauch geschlagen zu haben. Das Landgericht Potsdam bezeichnet die Tat als „besonders schweren Raub“. Bevor sie die Apotheke verließen, sagte Oktay T.: „Sorry, wir brauchen das Geld.“ An diesen Satz erinnerte sich die Inhaberin vor Gericht. Aus heutiger Sicht sagt der Täter, der sich reuig zeigt: „Die Tat hat sich nicht gelohnt.“ Und: „Ich habe nun Angst, dass ich wieder alles verliere.“

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