Potenziell tödlicher Schlankmacher im Umlauf Katharina Brand, 14.01.2025 17:47 Uhr
Gefährliche Schlankmacher aus dem Netz: Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt eindringlich vor dem Abnehmprodukt „Starvex“. Das vermeintlich harmlose Präparate enthält den EU-weit verbotenen Wirkstoff Sibutramin, der erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Deklariert ist der Stoff auf der Bestellseite und auf der Verpackung nicht.
Auf „Turboslim“ folgt „Starvex“: Das LUA warnt erneut eindringlich vor den Verlockungen dubioser Internetangebote, die Schlankmacherprodukte anpreisen. Bereits in der Vergangenheit entdeckte die Behörde wiederholt gefährliche Substanzen in Abnehmpräparaten aus dem Internet. Das rheinland-pfälzische Amt rät dringend davon ab, diese oder ähnliche Produkte zu kaufen.
Schlankmacher aus dem Internet
Eine Person aus Rheinland-Pfalz hatte die vermeintlich pflanzlichen Abnehmkapseln über eine ausländische Website bestellt. Bei der Einfuhrkontrolle wurde das Präparat dann vom Zoll entdeckt – und zur Laboranalyse an das LUA übergeben. Bei der Untersuchung bestätigte sich dann der Verdacht: In „Starvex“ ist Sibutramin enthalten.
Der Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRI) ist seit 2010 EU-weit verboten; sibutraminhaltige Produkte dürfen demnach in Deutschland weder verkauft noch beworben werden. Durch die fehlende Deklaration des Wirkstoffs – sowohl auf der Website des Anbieters als auch auf der Verpackung – können Konsument:innen die Gesundheitsgefahren von „Starvex“ nicht einschätzen. Der Handel mit sibutraminhaltigen Präparaten stellt somit eine Straftat dar, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Zuletzt warnte das LUA Mitte November 2023 vor einem ähnlichen Präparat, das ebenfalls den verbotenen Wirkstoff Sibutramin enthielt: „Turboslim“. Das Präparat wurde von einer Person online im Ausland bestellt und vom Zoll beschlagnahmt. „Turboslim“ täuschte durch irreführende Angaben wie „100 Prozent herbal“ und „Side effects: None“ eine Unbedenklichkeit vor. Tatsächlich enthielt es in Stichproben oft höhere Dosen des SNRI als die bis 2010 legal zugelassenen Präparate.
Zum Wirkstoff
Sibutramin wurde in der Vergangenheit zur Behandlung von Adipositas eingesetzt. Der Wirkmechanismus basiert auf der Hemmung der Wiederaufnahme der Neurotransmitter Serotonin, Noradrenalin und Dopamin im ZNS. Dadurch verlängert sich die Verfügbarkeit der genannten Botenstoffe; ein rasch eintretendes, nachhaltiges Sättigungsgefühl stellt sich ein. Anwender:innen sollten so weniger Kalorien zu sich nehmen. Rx-Präparate mit Sibutramin waren beispielsweise „Reductil“, „Sibutral“ oder „Meridia“. Die Behandlung ging stets mit einer engmaschigen ärztlichen Überwachung, einer kalorienreduzierten Diät und begleitenden Sportprogrammen einher.
Die Zulassung des SNRI wurde 2010 in der Europäischen Union und anderen Ländern infolge der SCOUT-Studie (Sibutramine Cardiovascular Outcomes Trial) zurückgezogen. Forschende konnten hier ein signifikant erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt und Schlaganfall bei der Einnahme des Wirkstoffs belegen; insbesondere bei Patient:innen mit entsprechenden Vorerkrankungen. Darüber hinaus wurden weitere Nebenwirkungen wie ein starker Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen und Schwindel festgestellt. Die gemeinsame Einnahme mit weiteren Psychopharmaka erhöhte zudem das Risiko gefährlicher Wechselwirkungen, die in einigen Fällen sogar tödlich verliefen.