Arzneimittelkriminalität

Polizei sucht diesen Rezeptfälscher

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Berlin -

Mit Phantombildern fahndet die Polizei in Oberhavel nach einem mutmaßlichen Rezeptfälscher. Der Mann war in zwei Apotheken im vergangenen Jahr aufgeflogen, noch immer wird nach ihm gesucht. Aktuell ist außerdem in Berlin ein Rezeptfälscher unterwegs.

Die Vorfälle liegen etwa ein Jahr zurück. Vom 7. zum 8. September 2017 bestellte ein bislang unbekannter Mann in zwei Apotheken telefonisch ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel vor. Dabei soll es sich um den Fälschungsklassiker Tilidin gehandelt haben. An den darauffolgenden Tagen wollte der Mann das Arzneimittel in den Apotheken abholen.

Das pharmazeutische Personal beider Apotheken zweifelte jedoch die Echtheit der Verordnung an. Laut Polizei Oberhavel wurden von den Mitarbeitern Fälschungsmerkmale erkannt. Apotheker seien sicher im Umgang mit Fälschungen, da sie regelmäßig an Schulungen der Verbände teilnehmen würden, so eine Sprecherin der Polizei. Der Mann musste beide Apotheken ohne das Arzneimittel verlassen. Die vermeintliche Urkundenfälschung wurde zur Anzeige gebracht. Nachdem die Mitarbeiter im Rahmen der Ermittlungen von der Polizei befragt wurden, wurden Phantombilder angefertigt. Da dies „schlichtweg einige Zeit in Anspruch nehme“, würden erst jetzt die Bilder veröffentlicht.

Anhand der Ähnlichkeit beider Phantombilder, sei es nicht ausgeschlossen, dass es sich in beiden Fällen um ein- und dieselbe Person handele. Der Mann wurde identisch beschrieben. Es soll sich um einen etwa 30 Jahre alten Mann südländischen Typs mit schwarzem, kurzem Haar handeln. Der Verdächtige wird als 1,80 bis 1,90 Meter groß mit kräftiger bis dicker Gestalt beschrieben. Zum Tatzeitpunkt am 8. September war der Mann mit einer schwarzen Lederjacke und einem weißen T-Shirt mit rotem Aufdruck bekleidet. Wer den Mann kennt oder Angaben zum Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion Oberhavel unter der Telefonnummer 03301 8510 zu melden.

Vermutlich gefälschte Tilidin-Rezepte sind aktuell auch in Apotheken im Berliner Westen aufgetaucht. Hierbei handelte es sich um Privatrezepte über Tilidin comp 200/16 mg Retardtabletten zu 100 Stück. Der Mann gab vor, das Arzneimittel für den jüngeren Bruder abholen zu wollen. Eine Apotheke zweifelte die Echtheit der Verordnung an und versuchte die Praxis zu erreichen. Diese befand sich seit einigen Tagen im Urlaub und konnte demzufolge das Rezept gar nicht ausgestellt haben. Am gleichen Abend wurde in der Apotheke ein zweites Mal ein identisches Rezept vorgelegt. Auch hier musste der Mann die Apotheke ohne Ware verlassen.

Vor etwa einem Monat informierte das Landeskriminalamt (LKA) die Berliner Apotheken über das vermehrte Aufkommen als gestohlen gemeldeter BtM-Rezepte. Bei den „gut gemachten“ Fälschungen handelte es sich um Verordnungen über Tilidin Tropfen zu 100 ml. Diese seien jedoch an Fehlern zu erkennen, die sich auf die nach § 9 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) erforderlichen Angaben beziehen. Dem Vernehmen nach ist die Fälschung in vielen Fällen am Arztstempel zu erkennen.

Eine Rezeptfälschung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Urkundenfälschung. Den Tätern droht laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Apotheker müssen Rezepte wie auch Banknoten im Rahmen der Sorgfaltspflicht prüfen.

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