Rauschgifte

Polen lockert Drogengesetz

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Polen liberalisiert das Drogengesetz. Der Staatsanwalt hat künftig mehr Spielraum zur Einstellung der Ermittlungen, wenn nur geringe Mengen zum Eigengebrauch gefunden wurden. Von einem Strafverfahren kann auch abgesehen werden, wenn Drogenabhängige freiwillig einer Entzugstherapie zustimmen, beschloss das Parlament.

Grundsätzlich bleibt aber auch der Besitz kleinster Mengen illegal und kann strafrechtlich verfolgt werden. Gleichzeitig wurde die Höchststrafe für Drogenhändler, die große Mengen illegaler Substanzen in Umlauf bringen, von zehn auf zwölf Jahre heraufgesetzt. Wer mit einer größeren Drogenmenge ertappt wird, muss von nun an mit bis zu zehn statt wie bisher mit bis zu acht Jahren Gefängnis rechnen.

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