Pöbelnder Pfleger: Patientin soll Wohnung räumen dpa, 06.11.2016 09:12 Uhr
Eine fast Hundertjährige, die aus der Wohnung soll: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt an diesem Mittwoch über eine Räumungsklage gegen eine alte, bettlägerige und demente Mieterin. Muss die 97-jährige Münchnerin ihre Mietwohnung nach 61 Jahren verlassen?
Ihre Vermieterin will die demente und bettlägerige Frau und deren Pfleger aus ihren beiden benachbarten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Schwabing werfen, weil der Pfleger die Vermieterin aufs Übelste beleidigt hat. Im Jahr 2015 hatte der Mann, der die alte Frau seit 2007 betreut, die Vermieterin in mehreren Schreiben an die Hausverwaltung übel beschimpft – unter anderem als – so wörtlich: „terroristen nazi ähnliche braune mist haufen auf eigener Art“.
Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag für die beiden Wohnungen schließlich fristlos. Sie wolle die alte Frau, die seit 1955 in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung lebt, zwar nicht aus ihrer vertrauten Umgebung reißen, die wiederholten verbalen Angriffe ihres Pflegers seien jedoch nicht mehr hinnehmbar.
Gegen diese Kündigung zogen die Mieter vor Gericht. Das Amtsgericht gab ihnen Recht und wies die Räumungsklage ab. Das Landgericht München I hob das Urteil allerdings im Januar dieses Jahres auf und gab der Klage statt. Frau und Pfleger müssten laut diesem Urteil die Wohnungen verlassen, doch sie legten ein weiteres Mal Rechtsmittel ein. Ob es wirklich zur Räumung kommt, muss nun der BGH entscheiden.