TV-Tipp

Plusminus: Apotheker als Werbefiguren

, Uhr
Berlin -

Apotheker Rudolf Keil und PTA Hannelore Schnitzler sind nicht jedem Kollegen auf Anhieb ein Begriff. Die Gesichter kennen dagegen die meisten – aus der TV-Werbung für Almased beziehungsweise Wick. Zumindest im Arzneimittelbereich ist die Werbung mit Fachkreisen nicht unproblematisch. Am Mittwochabend berichtet Plusminus unter dem Titel „Das Geschäft mit der Glaubwürdigkeit“ am Beispiel Almased über Ärzte und Apotheker, die sich als Werbefiguren einspannen lassen.

Wenn Ärzte und Apotheker für Präparate werben, steigert das häufig den Umsatz, heißt es in der Ankündigung zu dem Beitrag, der ab 21.45 Uhr in der ARD ausgestrahlt wird. Nicht selten missbrauchten die „Halbgötter in Weiß“ als Werbefiguren das Vertrauen ihrer Patienten – und verstießen sogar gegen die Berufsordnung. Konkret soll es um Almased gehen sowie um Keil und den emeritierten Professor Dr. Aloys Berg von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die für die Präparate werben.

Mit der AMG-Novelle wurde das Heilmittelwerbegesetz (HWG) 2011 an europäisches Recht angepasst. Geändert wurde unter anderem der Passus zur Arzneimittelwerbung mit Ärzten und Apothekern. In der alten Fassung war Werbung mit Heilberuflern in „Berufskleidung“ oder in Ausübung ihrer Tätigkeit verboten. Die neue Regelung verbietet etwas allgemeiner Empfehlungen von Wissenschaftlern und „im Gesundheitswesen tätigen Personen“.

Allerdings ist der Begriff im Gesetz nicht definiert. Selbst Wettbewerbsrechtler sind sich daher nicht sicher, ob nur Ärzte und Apotheker gemeint sind, oder beispielsweise auch PTA. Wick hatte vor einem Jahr einen entsprechenden TV-Spot auf Sendung geschickt.

Definiert sind an anderer Stelle im HWG die „Fachkreise“. Dazu zählen neben den Heilberuflern auch Personen, die mit Arzneimitteln Handel treiben. Das könnte bei enger Auslegung auf PTA zutreffen, namentlich erwähnt werden sie allerdings auch hier nicht. Fraglich sei zudem, ob die „Fachkreise“ mit den neu eingeführten „im Gesundheitswesen tätigen Personen“ gleichzusetzen seien, sagen Experten.

Entscheidend ist laut HWG auch, ob das Produkt konkret empfohlen wird. Eine nachgestellte Szene mit einer Übergabe des Arzneimittels dürfte noch nicht unter diese Definition fallen und wäre damit zulässig.

Almased hatte wegen seiner Werbung mit dem Apotheker 2013 bereits Ärger mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Dessen empfehlende gesundheitsbezogene Aussagen seien ein „glatter Verstoß gegen geltendes Recht“, hieß es. Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisierte im vergangenen Jahr erneut die Werbung für „Vitalkost“, da diese enorme Gewichtsverluste in kurzer Zeit verspreche. Eine Sprecherin bezeichnete die Werbung als „hochgradig unseriös und unverantwortlich“.

Stada warb zuletzt für Ladival mit einem „Apotheker“, der laut Konzern auch abseits der Kameras als Pharmazeut tätig ist, jedoch nicht aus Deutschland stammt. Wick hatte für seinen TV-Spot eine Ausschreibung unter PTA durchgeführt. Von den 300 Bewerbern wurden zehn zum Casting eingeladen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte