Krankenversicherung

PKV-Hilfe für Hartz-IV-Empfänger

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Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf in zwei Fällen entschieden.

Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Die Jobcenter in Düsseldorf und im Kreis Viersen wollten nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren. Die Differenz sollten die Hartz-IV-Empfänger selbst zahlen.

Doch dann sei das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, befand das Gericht und verurteilte die Jobcenter zur Zahlung des vollen privaten Krankenversicherungsbeitrags. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Jobcenter gingen in Berufung.

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