Schadenersatz

Pizzadienst muss Zahn-OP zahlen

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Knallharter Belag: Wegen eines Metallteils auf einer Pizza muss ein Pizzadienst einer Kundin mehr als 1400 Euro zahlen. Das Münchener Amtsgericht verurteilte den Lieferanten rechtskräftig zu Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Freund des Opfers hatte im September 2010 in der Pizzabäckerei zwei Pizzen geordert und abgeholt. Zu Hause hatte der Mann Reste davon für seine Freundin warm gestellt. Als die Frau später die „Pizza Vegetaria“ genießen wollte, biss sie auf ein Metallstück, ein Backenzahn brach ab. Daraufhin beschwerte sich die Frau bei dem Pizzadienst, der das Corpus Delicti abholen ließ.

Der beschädigte Zahn erhielt später eine Teilkrone. Dafür musste die Frau mehr als 1100 Euro zahlen. Als der Pizzaservice diese Kosten nicht übernehmen wollte, klagte die Frau. Vor Gericht bestritt das Unternehmen, dass es ein Metallstück eingebacken habe – das Beweisstück sei ja verloren gegangen.

Das Gericht ließ das nicht gelten und sah die „Pizza mit Eisenbelag“ als bewiesen an. Die Richterin wies darauf hin, dass das verschwundene Eisenteil von einer Konservendose in der Küche des Pizzadienstes stammen könnte. Neben den Behandlungskosten muss das Unternehmen 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 

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