Brustimplantate

PIP-Skandal: Gericht entlastet BfArM dpa, 13.11.2012 15:02 Uhr

Karlsruhe - 

Im Schadenersatzprozess um Brustimplantate aus Billig-Silikon sieht der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe keine Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit deutscher Behörden. Die französische Aufsichtsbehörde habe erst 2010 vor den mangelhaften Implantaten des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gewarnt habe, sagte der Richter in der mündlichen Verhandlung. Das spreche dagegen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuvor eine Pflicht zum Einschreiten gehabt habe.

Allerdings bemängelte er, dass die Kontrollen des TÜV Rheinland zumindest dem Gericht gegenüber nicht ausführlich genug dokumentiert worden seien. Es seien aber keine konkreten Versäumnisse des TÜV dargelegt. Der TÜV hatte die Implantate als Medizinprodukte zertifiziert.

Seit Dienstagmorgen wird über die Schadenersatzklage einer Frau aus Baden-Württemberg verhandelt. Ihr wurden 2007 PIP-Implantate eingesetzt. Sie fordert unter anderem von dem Chirurgen, der sie behandelt hatte, ein Schmerzensgeld von bis zu 30.000 Euro. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, wurde zunächst nicht bekanntgegeben.

PIP hatte über Jahre hinweg Brustimplantate verkauft, die mit Industriesilikon gefüllt waren, das dafür nicht zugelassen ist. Im Januar hatte das BfArM dazu geraten, die Silikonkissen entfernen zu lassen. Nach Angaben des Bundesinstituts haben mehr als 5000 Frauen in Deutschland Implantate von PIP und anderen unseriösen Firmen erhalten. Bis Mitte 2012 wurden den Angaben zufolge 1000 Implantate wieder entfernt. Bei mehr als einem Viertel der gemeldeten Fälle war ein Kissen gerissen, bei jedem fünften Silikon ausgetreten.