Im Prozess um mangelhafte Silikonimplantate geht das Landgericht Karlsruhe ins Detail: Ein Gutachter soll klären, ob die Patientin ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Die erhoffte schnelle Grundsatzentscheidung könnte sich damit in die Länge ziehen.
Das Sachverständigengutachten soll klären, ob die Patientin vor der Operation ausreichend vom Arzt aufgeklärt wurden. Erst danach solle weiter verhandelt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Das könne erfahrungsgemäß etwa ein Jahr dauern.
Die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Implantate aus billigem Industriesilikon verkauft. Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erstmals über Schadenersatzansprüche deutscher Frauen verhandelt. In Deutschland sind nach Behördenangaben rund 5000 Frauen betroffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, die Silikon-Kissen wieder herausoperieren zu lassen.
Eine 40-Jährige hatte unter anderem die Haftpflichtversicherung des Herstellers verklagt, außerdem den TÜV Rheinland, der die Implantate zertifiziert hatte und den behandelnden Chirurgen. Die französische Firma PIP ist mittlerweile insolvent, so dass sich dort kein Schadenersatz holen lässt.
In der mündlichen Verhandlung Mitte des Monats hatten die Richter betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf schnellen Schadenersatz gemacht. Sie sahen zunächst keine Versäumnisse des TÜV bei der Prüfung der Implantate und auch kein Versagen der Aufsichtsbehörden.
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