Silkonskandal

PIP: Allianz muss zahlen dpa/APOTHEKE ADHOC, 23.01.2012 12:13 Uhr

Berlin - 

Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gibt es ein erstes Urteil: Laut Informationen der französischen Nachrichtenagentur AFP hat ein Gericht in Avignon die Allianz zur Zahlung von 4000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der zuständige Richter gab der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingesetzt worden war. PIP hatte im Juli 2010 eine Versicherung bei der Allianz abgeschlossen.

Nach Ansicht des Anwalts der Klägerin ist das Urteil richtungweisend. Der Richter habe sich auch nicht davon beeindrucken lassen, dass der Versicherungskonzern selbst wegen vorsätzlicher Täuschung durch die Verantwortlichen bei PIP auf Nichtigkeit des Versicherungsvertrags klagt.

Laut AFP ist in in Toulon mittlerweile auch die erste Strafanzeige gegen den Firmengründer sowie Teile von dessen Familie eingegangen. Neben der vorsätzlichen Lebensgefährdung geht es dabei nach Angaben der Agentur auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung. Die Anwältin wird mit den Worten zitiert: „Wir wollen erfahren, wo das Vermögen des Unternehmens PIP geblieben ist.“

Weltweit sollen rund 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma erhalten haben. Deren Silikon kann heraus sickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen.