Staatsanwaltschaft

„Pilotverfahren“ im Ratiopharm-Fall

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Dem zum Verkauf stehenden Generikakonzern Ratiopharm könnten in den kommenden Wochen neue Negativschlagzeilen ins Haus stehen: Die Staatsanwaltschaft Ulm will Ende März über das weitere Vorgehen in einem Betrugsverfahren entscheiden. Dabei geht es um Vergütungen, die Ärzte für die Verordnung von Präparaten des Arzneimittelherstellers bekommen haben sollen. Einem Bericht des Magazins „Spiegel“ zufolge geht es zunächst um ein „Pilotverfahren“.

Möglich sei eine Klage gegen einen Arzt, der regelmäßig Rückvergütungen in Form von Geld oder Sachleistungen erhalten habe. „Wir sind guter Dinge, Ende März darüber entscheiden zu können, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren einzustellen ist“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Ermittlungen wegen Betrugs beziehungsweise Untreue zu Lasten der Krankenkassen laufen seit 2005. Eröffnet wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt 3400 Verfahren, davon 3000 gegen Ärzte, 400 gegen Ratiopharm-Außendienstler und zehn gegen Verantwortliche des Generikaherstellers. 600 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte seien wegen Bagatelldelikten eingestellt worden.

Für die Staatsanwaltschaft gelten laut „Spiegel“ die Ärzte als Haupttäter, da sie für den Betrug und die Untreue zu Lasten der Krankenkassen verantwortlich seien. Die Außendienstler hätten nur Beihilfe geleistet, indem sie Ärzte mit Geschenken angestiftet hätten, bevorzugt Ratiopharm-Produkte abzugeben.

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