Präimplantationsdiagnostik

PID-Verordnung kommt später

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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland lässt weiter auf sich warten. Die zuletzt für Mitte September angekündigte Verordnung zur Durchführung von Gentests an Embryonen ist immer noch nicht fertig. Sie soll aber „noch im Herbst“ ins Bundeskabinett, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen.

Vor gut einem Jahr hatte der Bundestag quer durch alle Parteien die begrenzte PID-Zulassung beschlossen. Mit ihrer Hilfe soll vermieden werden, dass bei der künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht.

Die Kritiker stören sich vor allem daran, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weder die Zahl der PID-Zentren noch die Anzahl der Ethikkommissionen begrenzen will, die die Gentests genehmigen müssen. Befürworter meinen, PID-Gegner wollten mit der Kritik an der Verordnung die Methode insgesamt infrage stellen.

 

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