Phenydan/Mylepsinum: Polizei stoppt Autofahrer Carolin Ciulli, 19.04.2024 14:55 Uhr
Ein 64 Jahre alter Autofahrer ist aufgefallen, weil er immer wieder in den Gegenverkehr fuhr. Die alarmierte Polizei konnte den Mann stoppen. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass er völlig abwesend und aphatisch war – weil er unter Medikamenteneinfluss stand.
Am Donnerstagnachmittag verständigte eine Frau die Polizei, weil ihr auf einer Bundesstraße bei Möhnesee in Nordrhein-Westfalen ein Auto aufgefallen war, das immer wieder in den Gegenverkehr fuhr. Entgegenkommende Fahrzeuge mussten laut Polizeiangaben ausweichen, damit es nicht zum Zusammenstoß kam. Außerdem habe der Mann an einer Kreuzung einem Lkw die Vorfahrt genommen.
Die Polizei hielt das Fahrzeug an. Der Mann habe dem folgenden Gespräch kaum folgen können. Doch Anzeichen für einen Alkohol- oder Drogenkonsum habe es nicht gegeben. Die Beamten erfuhren daraufhin von ihm, dass er regelmäßig Medikamente einnimmt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Weil er weiterfahren wollte, nahm ihm die Polizei auch die Schlüssel weg.
Nebenwirkungen beachten
Der Mann stand unter Einfluss von zwei Antiepileptika: Phenydan und Mylepsinum. Bei ersterem warnt der Hersteller davor, dass das Reaktionsvermögen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen, beeinträchtigt sein kann. Patientinnen und Patienten sollten vor allem im Straßenverkehr auf diesen Hinweis achten. Dasselbe gilt für Mylepsinum.
„Zu Beginn einer Behandlung mit Mylepsinum, bei höherer Dosierung und/oder gleichzeitiger Anwendung anderer, ebenfalls im Zentralnervensystem wirkender Arzneimittel sowie Alkohol, kann das Reaktionsvermögen so weit verändert sein, dass – unabhängig von der Auswirkung des zu behandelnden Grundleidens – die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dadurch können beträchtliche Risiken für Arbeits- und Verkehrsunfälle entstehen", so der Hersteller. Daher sollten das Führen von Kraftfahrzeugen, die Bedienung von Maschinen oder sonstige gefahrvolle Tätigkeiten ganz, zumindest jedoch während der ersten Tage der Behandlung, unterbleiben.
Polizei empfiehlt Apotheken
Der Mann wird laut Polizei wegen des Führens eines Pkw unter Einfluss von berauschenden Mitteln angezeigt. Die Polizei betont, dass Betroffene vor der Einnahme von Medikamenten genau die Packungsbeilage durchlesen oder bei Ärztin oder Arzt sowie in der Apotheke nachfragen sollen.