Kein Insulin am Freitag

Pharma Mall: Apotheke kann Diabetiker nicht versorgen Patrick Hollstein, 12.08.2024 12:42 Uhr

Weil Liprolog nicht über den Großhandel erhältlich war und die Direktbelieferung wegen eines fehlenden Lastschriftmandats abgesagt wurde, konnte eine Apotheke ihren Patienten nicht versorgen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Eigentlich sollte hierzulande jedes Medikament über den Großhandel erhältlich sein, denn nur so lässt sich eine zeitnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Apotheke gewährleisten. Doch die Originalhersteller liefern vielfach nur direkt oder über Pharma Mall. Ende vergangener Woche konnte deswegen ein Diabetiker nicht rechtzeitig mit einem dringend benötigten Insulin versorgt werden.

Der Patient wurde am Donnerstag kurz vor Feierabend mit einem Rezept über Liprolog 100 5x10ml Durchstechflaschen in einer Apotheke in Sachsen vorstellig. Vom Großhandel hieß es, dass normalerweise immer mittwochs Ware vom Hersteller Lilly komme, in dieser Woche sei das Insulin nicht dabei gewesen.

Direkt am Freitagmorgen löste die Inhaberin daher persönlich die Bestellung bei Pharma Mall aus; zuvor füllte sie das Sepa-Lastschriftmandat aus und mailte es direkt an Lilly, da keine anderen Zahlungsbedingungen mehr akzeptiert werden.

Um 9.20 Uhr kam die Auftragsbestägigung von Pharma Mall: „Wir haben Ihre Arzneimittel-Bestellung für Lilly erhalten.“ Auch der Konzern selbst bestätigte den Eingang der Bestellung.

Am Nachmittag folgte dann die große Ernüchterung: „Leider können wir Ihre Bestellung nicht ausführen und mussten diese stornieren, da uns kein gültiges Sepa-Mandat vorliegt“, teilte Lilly per Mail um 16.32 Uhr mit und verwies erneut auf das – von der Inhaberin bereits ausgefüllte – Formular, das – wie ebenfalls Stunden vorher geschehen – per Mail an den Kundenservice geschickt werden sollte.

„Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald das Lastschriftverfahren für Sie erfolgreich eingerichtet wurde. Anschließend können Sie gerne Ihre Direktbestellung / eine neue Bestellung über den Pharmamall Webshop aufgeben, sofern Sie Ihren Bedarf in der Zwischenzeit nicht bei Ihrem pharmazeutischen Großhandel decken konnten.“

Die Inhaberin versuchte noch, telefonisch jemanden beim Kundenservice zu erreichen – doch der hatte pünktlich um 16.30 Uhr Feierabend gemacht. Am Montagmorgen rief sie direkt beim Konzern an und beschwerte sich. Immerhin wurde das Landschriftmandat jetzt gefunden; nach Bearbeitung könne es allerdings bis zu 24 Stunden bis zur Freischaltung dauern. Später kam der Anruf, dass sie jetzt bestellen können; eine Lieferung wurde für Dienstag in Aussicht gestellt.

Fazit der Apothekerin: „Der gesetzliche Belieferungsanspruch wird aus wirtschaftlichem Kalkül einfach ignoriert. Den Ärger haben wieder einmal die Apotheken und die Patientinnen und Patienten. Denn die Versorgung wird durch solche Vertriebsmodelle der Pharmaindustrie massiv behindert.“