Im Prozess um mutmaßlich gestreckte Krebsmedikamente sollten heute mehrere Mitarbeiter der Alten Apotheke in Bottrop gehört werden. Doch die Angestellten verweigerten die Aussage. Nun wollen die Richter entscheiden, ob die Anwälte der Nebenklage ihnen im neuen Jahr einige Fragen stellen dürfen.
Am letzten Verhandlungstag in diesem Jahr waren sechs Mitarbeiter der Alten Apotheke als Zeugen geladen. Allerdings machten die Richter laut Correctiv-Bericht gleich zu Beginn der Sitzung klar, dass den Angestellten ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zustehe. Bereits bei der Polizei hatten fünf von ihnen die Aussage verweigert.
Als erste Zeugin berief sich PTA Jutta S. auf ihr Recht zu schweigen. „Ich mache keine Angaben“, wird sie von Correctiv zitiert. Auch die zweite Mitarbeiterin verweigerte die Aussage. Als Marc F. – laut Whistleblowerin Marie Klein „rechte Hand und Kopf“ des angeklagten Apothekers Peter S. – an der Reihe war, intervenierte die Nebenklage.
Denn die Mitarbeiter wurden vom selben Anwalt vertreten – ein Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften, wie die Vertreter der Opfer beziehungsweise ihrer Angehörigen fanden. Denn es sei nicht klar, ob die Mitarbeiter dieselben Interessen hätten. Alle Nebenkläger schlossen sich laut Correctiv dem Antrag an, der Staatsanwalt enthielt sich. Die Richter lehnten es schließlich ab, den Rechtsanwalt aus dem Saal zu verweisen.
Als vierte geladene Mitarbeiterin der Alten Apotheke verweigerte PTA Anna S. die Aussage. „Ich möchte nicht aussagen“, wird auch PTA Marina G. zitiert. Ihre Kollegin Alexandra H. hatte zwar bei der Polizei ausgesagt, vor Gericht verweigerte aber auch diese ehemalige Mitarbeiterin die Aussage.
Zwischenzeitlich stellten laut Correctiv Anwälte der Nebenklage infrage, dass es ein vollumfängliches Verweigerungsrecht gebe. Der Nebenklage dürfe nicht das Recht genommen werden, die Zeugen zu einzelnen Sachverhalten zu befragen. Es gebe keinen Grund, Fragen nach dem Betriebsklima oder ob es einen Hund in der Apotheke gegeben habe, nicht stellen zu dürfen, zitiert Correctiv einen der Anwälte.
Die Richter wollen bis zur nächsten Verhandlung am 8. Januar entscheiden, ob die Zeugen noch einmal erscheinen und sich den Fragen stellen müssen. Am 15. Januar sind dann die Eltern von S. als Zeugen geladen. Allerdings ist wohl nicht mit ihrem Erscheinen vor Gericht zu rechnen, da sie von ihrem unbeschränkten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können.
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