Der Medizinskandal um mutmaßlich gepanschte Krebsmedikamente in einer Apotheke in Bottrop wird die Justiz auch nach dem Urteil weiter beschäftigen. Die Verteidiger des 48-jährigen Apothekers Peter Stadtmann hätten ebenso wie die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Verurteilung zu zwölf Jahren Haft eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Essen heute.
Auch eine Nebenklägerin wolle das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. In einem Revisionsverfahren prüft der BGH, ob das angefochtene Urteil rechtlich einwandfrei ist. Der Sachverhalt wird nicht erneut verhandelt.
Die Richter hatten den Apotheker am Freitag wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt. Sie waren am Ende des Prozesses überzeugt, dass der Apotheker jahrelang lebenswichtige Medizin seiner Patienten gestreckt hatte, um einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Außerdem erhielt er ein lebenslanges Berufsverbot. Der Apotheker sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft.
Wann sich der BGH mit dem Fall beschäftigt, ist noch offen. Nach Angaben des Landgerichts-Sprechers hat das Gericht nach der Urteilsverkündung wegen des großen Umfangs des Verfahrens nun 13 Wochen Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Liegt diese vor, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung wiederum einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen.
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