Zyto-Skandal

Noch heute: Pfusch-Apotheker kommt vorzeitig aus Haft

, Uhr aktualisiert am 30.12.2024 14:00 Uhr
Berlin -

Der wegen massenhaft gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilte Apotheker kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Das sagte ein Sprecher des Bielefelder Landgerichts nach einer nicht-öffentlichen Anhörung und anschließender Entscheidung der Kammer. Zu Inhalten oder Begründung äußerte sich der Sprecher nicht. Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop habe inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden und komme noch heute frei. 

Der Chef einer Apotheke in Bottrop war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil in dem bundesweit aufsehenerregenden Medizinskandal bestätigt.

Reststrafe von vier Jahren

Der Apotheker ist in der JVA Bielefeld inhaftiert und hat inzwischen zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Die restlichen vier Jahre werden nun zur Bewährung ausgesetzt. Auch der Westdeutsche Rundfunk berichtete über die anstehende Entscheidung.

Dem Essener Urteil zufolge hatte Peter S. die lebenswichtige Medizin seiner Patientinnen und Patienten von 2012 bis 2016 aus Habgier unterdosiert. Der Apotheker hatte sich in dem Strafverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert, später aber – erfolglos – gegen sein lebenslanges Berufsverbot geklagt.

In dem Fall ging es um lebenswichtige Arzneimittel. Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil finanziert, hatte das Essener Gericht festgestellt. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger
aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.

Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt

Der frühere Apotheker habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden, schilderte der Gerichtssprecher. Er habe das Gefängnis also tagsüber verlassen dürfen, sei außerhalb der JVA einem Arbeitsverhältnis nachgegangen. Die restlichen knapp vier Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt.

Eine vorzeitige Haftentlassung muss immer im Einzelfall geprüft werden, eine gute Führung kann sich positiv auswirken. Auch der
Westdeutsche Rundfunk berichtete über den Fall.

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