Privatversicherungen

Pflegeleistung immer steuerfrei

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Die Mehrwertsteuer-Freiheit von privaten Pflegeleistungen in Deutschland muss auch für private Anbieter von Pflegeleistungen bei der Behandlung privatversicherter Patienten gelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die bisherige Regelung, wonach die Steuerfreiheit nur dann gilt, wenn ein bestimmter Anteil der Patienten gesetzlich versichert ist oder wenn ein Unternehmen zu einem Verband der freien Wohlfahrtspflege gehört, sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

Das Finanzamt Berlin-Steglitz hatte einem ambulanten Pflegedienst die Befreiung von der Mehrwertsteuer versagt, weil 68 Prozent der betreuten Patienten Privatzahler gewesen seien.

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