Arbeitsrecht

Pflege: Gewalt ist Kündigungsgrund

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Wird eine Pflegekraft in einem Heim handgreiflich, kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn eine Pflegekraft in einem Heim falsche Medikamente verabreicht und hinterher versucht, den Vorfall zu vertuschen. Das hat das Arbeitsgericht Neunkirchen in zwei Verfahren entschieden.

Im Fall hatte ein Behindertenheim darauf geklagt, dass das Gericht die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung zweier Mitarbeiter ersetzt. Die beiden Frauen arbeiteten als Pflegekräfte. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf der Arbeitgeber vor, gegenüber einer Bewohnerin tätlich geworden zu sein. Die andere habe fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht und es außerdem entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Danach habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Das Gericht ermöglichte die fristlose Kündigung der beiden Pflegekräfte. Die Richter sahen die Vorwürfe als erwiesen an und gelangten zu der Überzeugung, dass damit ein wichtiger Grund für eine sofortige Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliege.

 

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