Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes muss ein Tierarzt 250.000 Euro an die Halterin des Tieres zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München heute entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts München II bestätigt. Ursprünglich hatte die Besitzerin des Pferdes im ersten Verfahren 1,75 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht war aber schon davon ausgegangen, dass sich der Wert des Tieres deutlich gemindert hatte. Gegen das Urteil hatte der beklagte Tierarzt sich gewehrt, die Halterin legte dagegen keine Berufung ein.
„Seine Verurteilung, die von uns bestätigt worden ist, beruht nicht darauf, dass er was falsch gemacht hat in der Behandlung des Pferdes”, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. „Das war schon okay im Großen und Ganzen.” Der Tierarzt aus dem oberbayerischen Landkreis Ebersberg hätte die Halterin aus Österreich nach Auffassung des Senates allerdings über die Risiken der Behandlung aufklären müssen. „Wir sehen das als Aufklärungsmangel”, sagte der Richter. Er habe „die Besitzerin nicht eindringlich darauf hingewiesen, dass Gefahren bestehen, Risiken bestehen bis hin zum Todesrisiko”.
Das Pferd mit dem Namen Donna Asana, das an den Olympischen Spielen teilnehmen sollte, hatte sich 2010 einen Husten eingefangen und war gestorben, nachdem der Tierarzt ihm ein homöopathisches Mittel gespritzt hatte. Die Diagnose: anaphylaktischer Schock. Die Revision gegen die Entscheidung ließ das Oberlandesgericht nicht zu.
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