Im Zusammenhang mit illegalen Verkäufen des Corona-Medikaments Paxlovid werden derzeit mögliche Beweismittel gesichert und ausgewertet. Dem Vernehmen nach sind auch die Finanzbehörden involviert.
Apotheken konnten Paxlovid während der Pandemie bestellen und per Sonder-PZN abrechnen. Da Beschaffung und Abgabe damit also protokolliert und nachvollziehbar waren, kamen Meldungen über angebliche illegale Weiterverkäufe überraschend.
Dem Vernehmen nach helfen jetzt die Finanzbehörden den Ermittlern bei der Auswertung. Ihnen steht nämlich mit der Software Idea ein umfangreiches Analyse- und Auswertungstool zur Verfügung, das auch für Betriebsprüfungen genutzt wird. Mittels mathematisch-statistischer Tests kann dabei jede noch so kleine Ungereimtheit ausgelesen werden. Die Ableitungen werden seit Jahren auch von Gerichten anerkannt.
Die Staatsanwaltschaften wollen dazu keine Angaben machen: Hinsichtlich konkreter Ermittlungsmaßnahmen und -instrumente werde man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen, heißt es etwa von der Staatsanwaltschaft in Berlin. Noch gebe es jedenfalls keinen mitteilungsfähigen Ermittlungsstand. „Im Laufe des zweiten Quartals könnte sich eine erneute Nachfrage lohnen.“
Auch aus Frankfurt heißt es, dass die Ermittlungen andauern und weitere Angaben zur Zeit nicht gemacht werden könnten.
„Die Ermittlungen in den Verfahren dauern an. Auskünfte über die Art und Weise der Ermittlungen werden generell nicht erteilt“, erklärt auch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, bei der die Zentralstelle für Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) angesiedelt ist.
Im Januar hatten Medien berichtet, dass Apotheken in großem Stil Paxlovid ins Ausland verkauft haben sollen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe bundesweit Apotheken durchsuchen lassen und Strafanzeige gestellt. Gegen mehrere Inhaberinnen und Inhaber seien Ermittlungen eingeleitet worden, hieß es. Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta machte zuletzt in der Haushaltsdebatte noch einmal auf das Thema aufmerksam.
Allerdings sieht die Lage unterschiedlich aus: Während gegen eine Apothekerin aus Baden-Baden bereits Anklage erhoben wurde, weil sie 1300 Packungen des Corona-Medikaments illegal weiterverkauft haben sollen, wurden andere Verfahren mangels Tatverdacht schon wieder eingestellt.
Da der Bund das Präparat zentral beschafft und den Apotheken zur Abgabe kostenlos zur Verfügung gestellt hat, wird wegen des Verdachts der Unterschlagung, der Untreue, des Betrugs oder Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) ermittelt.
Schon Anfang 2023 waren im BMG nach einem Abgleich der Bestellungen und Verordnungen erste Unstimmigkeiten aufgefallen: In der Folge wurde die Bevorratung auf maximal 20 Packungen begrenzt. Begründet hatte das BMG die Änderung in einem Schreiben an die Abda und den Großhandelsverband Phagro mit „auffällig hohen Bestellzahlen durch einzelne Apotheken“ und „direkte Anfragen zu den Möglichkeiten eines Exports durch verschiedene Marktteilnehmer“.
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