Eine Krankenschwester aus Hamm muss sich seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Die 39-Jährige räumte zu Prozessbeginn ein, einer 87-jährigen Patientin während der Nachtschicht ohne ärztliche Anordnung ein schweres Beruhigungsmittel verabreicht zu haben, obwohl sie gewusst habe, dass die Seniorin schwer herzkrank war.
„Die Frau war extrem aufgeregt und unruhig, da wusste ich mir in meiner Überforderung nicht anders zu helfen“, sagte die Angeklagte. Sie sei damals allein für neun Patienten ihrer Station verantwortlich gewesen.
Nach Angaben des stellvertretenden Stationsleiters hatte es schon vor dem angeklagten Vorfall von Ende 2018 Beschwerden von Kollegen über die Angeklagte gegeben. Immer, wenn die 39-Jährige Nachtdienst habe, würden Patienten am nächsten Morgen übermäßig lange schlafen, gab der Zeuge vor Gericht die Aussagen der anderen Pflegekräfte wieder. „Daraufhin habe ich vor der nächsten Nachtschicht der Angeklagten die Ampullen mit Beruhigungsmitteln gezählt“, sagte der Zeuge weiter. Als am nächsten Morgen eine fehlte, ohne dass ein Arzt die Gabe des Medikaments angeordnet hatte, habe er die Klinikleitung informiert.
Nach einem Rechtsgespräch stellte das Landgericht der 39-Jährigen am Mittwoch eine Haftstrafe zwischen drei und sechs Monaten in Aussicht. Das Urteil soll Mitte September fallen.
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