Ärztefehler

Patientenwohl vor Praxisrettung

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Ein Arzt ohne ausreichende fachliche Eignung kann mit sofortiger Wirkung seine Dialysegenehmigung verlieren, auch wenn damit seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. In dem konkreten Fall hatte sich ein Facharzt für Innere Medizin, der sich auf Dialysebehandlungen spezialisiert hat, gerichtlich gegen den sofortigen Entzug seiner Genehmigung gewehrt.

Zuvor war bei einer Überprüfung seiner Praxis durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) kritisiert worden, der Arzt unterziehe Patienten einer Dialyse, bei denen es nicht notwendig und daher gesundheitsschädlich sei. Die Notwendigkeit ließe sich an dem Kreartinin-Clearance-Wert ablesen, auf den sich die vertragsärztlichen Vorschriften beziehen. Daraufhin wurde dem Arzt mit sofortiger Wirkung die Genehmigung zur Dialysebehandlung entzogen.

Der Mediziner legte Widerspruch ein: Durch die bisherige Spezialisierung auf Dialysen bliebe ihm nur ein geringer Tätigkeitsbereich, der es vermutlich nicht ermögliche, die Praxis aufrecht zu erhalten. Er könne demnach die Praxis selbst dann nicht weiterführen, wenn er in dem noch durchzuführenden Klageverfahren gegen die Entscheidung der KV gewinnen sollte.

Das Sozialgericht Hannover entschied daraufhin, dass der sofortige Entzug nur für die Patienten gelte, die den Laborwerten zufolge keine Dialyse brauchten. Bei den übrigen Patienten ließ das Gericht den Widerspruch des Arztes zu, sodass er diese Patienten weiterhin behandeln konnte.

Die KV legte Beschwerde beim Landessozialgericht ein, welches anschließend den sofortigen Entzug der Dialysegenehmigung für alle Patienten bestätigte. Da der Arzt fachlich ungeeignet sei und den Patienten dadurch konkrete Gesundheitsschäden drohten, sei das Recht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit vorrangig. Zudem habe der Arzt kein Konzept für eine zukünftige sachgerechte Behandlung entwickelt und versuche, die Laborwerte zu relativieren.

 

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