Behandlungsfehler

Patienten sollen Ärzte nicht verklagen dpa, 04.12.2012 14:43 Uhr

Berlin - 

Vermuten Patienten einen Behandlungsfehler, sollten sie sich als erstes an den behandelnden Arzt wenden. „Im Idealfall erkennt der Arzt den Fehler an und informiert seine Haftpflichtversicherung, damit der Patient Schmerzensgeld erhält“, sagte Judith Storf von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Stoßen Betroffene mit ihrem Anliegen dabei auf taube Ohren, könnten sie sich an die eigene Krankenkasse und die Schlichtungsstelle der Ärztekammer wenden.

Bevor gesetzlich Krankenversicherte den Rechtsweg einschlagen, sollten sie sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Bei der Kasse könnte um ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) gebeten werden. „Wenn das Gutachten bestätigt, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, ist das ein gewichtiges Argument“, sagt Storf. Damit könnten sich Patienten erneut an den „Verursacher“ des Behandlungsfehlers wenden – in der Hoffnung auf Entschädigung über die Haftpflichtversicherung von Arzt oder Klinik.

Eine weitere Möglichkeit sei die Schlichtungsstelle der regional zuständigen Ärztekammer. „Das Problem bei manchen Schlichtungsstellen ist: Beide Seiten – Patient und Arzt – müssen damit einverstanden sein“, erläuterte Storf. Weigere sich der Arzt, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, sei es gestoppt. Bringen all diese Schritte nichts, sei eine Zivilrechtslage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz der letzte Ausweg.