Unter den Fällen von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug, denen die Kassen 2022 und 2023 nachgegangen sind, war auch der Fall einer Apotheke, die einen dreistelligen Millionenbetrag mit Hochpreiserrezepten umsetzte, die ihr aus anderen Regionen Deutschlands zugeschickt wurden. Offenbar war hier ein Patientenprogramm aus dem Ruder gelaufen.
Im Jahr 2019 fiel bei einer AOK im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auf, dass Rezepte, auf denen hochpreisige Fertigarzneimittel zur Behandlung pulmonaler arterieller Hypertonie (PAH) verordnet worden waren, in einer Apotheke in Süddeutschland eingelöst wurden, die sowohl vom Wohnort der Versicherten als auch vom Sitz der verordnenden Arztpraxis mehrere hundert Kilometer entfernt lag.
Zwar war der Fachabteilung bekannt, dass für einige der verordneten Medikamente Patientenbetreuungsprogramme angeboten wurden, die womöglich in diesem Kontext zu berücksichtigen wären. Bei anderen AOKen hatte man aber ähnliche Auffälligkeiten festgestellt, wie ein Abgleich ergab. Gemeinsam informierte man schließlich die Staatsanwaltschaft.
Parallel wurde festgestellt, dass in der Apotheke auch Rezepte eingelöst wurden, die vereinzelt erst nach dem Tod des oder der Versicherten ausgestellt oder beliefert worden waren. Überraschend wurde bekannt, dass diese Auffälligkeiten auch einer Ersatzkasse aufgefallen waren; diese hatte den Vorgang ebenfalls bereits angezeigt.
Unter anderem wegen der Pandemie erfolgten die Durchsuchungen erst Ende 2021. Nach Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden wurden auch Versicherte angeschrieben und befragt; parallel machten die Krankenkassen gemeinsam Schadensersatzforderungen gegenüber der Apotheke geltend. Diese hatte immerhin Rezepte in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags abgerechnet.
Der Inhaber wehrte sich gegen die Beschlagnahme seines Vermögens, doch das zuständige Landgericht erließ Ende 2022 einen Arrestbeschluss über einen Betrag von 11 Millionen Euro. Die Beschwerde dagegen wurde vollumfänglich zurückgewiesen.
Vergleichsgespräche über eine einvernehmliche Schadensregulierung mit dem Apotheker wurden zunächst unterbrochen, als aus dem Ermittlungsverfahren zusätzlich bekannt wurde, dass die Arzneimittel überwiegend gar nicht durch die Apotheke, sondern durch den das Patientensupportprogramm betreuenden Großhändler abgegeben worden waren. Zwischenzeitlich wurden die Gespräche wieder aufgenommen. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.