Klinikskandal

Patientenmörder: Högel legt Revision ein

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Berlin -

Juristisch ist der Patientenmord-Prozess gegen den Ex-Pfleger Niels Högel noch nicht zu Ende. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, denn Högel legte fristgerecht Rechtsmittel ein. Wie geht es jetzt weiter?

Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger hat gegen die
Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes am Dienstag mit. Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen.

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden. In 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.

Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine Nichtzulassung des Antrages ist möglich.

Allerdings ist jenseits der Revisionsfrage die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes noch nicht abgeschlossen. Zum einen
leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein. Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.

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