Verfassungsgericht

Patientenarrest braucht Rechtsgrundlage

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Insassen psychiatrischer Anstalten dürfen nicht einfach mit Zimmerarrest betraft werden. Vielmehr muss jetzt detailliert geprüft werden, ob es für eine solche Maßnahme eine gesetzliche Grundlage gibt. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Patient im Saarland geklagt, nachdem eine Klinik für Forensische Psychiatrie ihn unter einwöchigen Arrest gestellt hatte. Nach Auffassung der Klinikleitung hatte es sich dabei um eine „therapeutische Maßnahme“ gehandelt, da der Patient sich nicht an bestimmte Regeln gehalten habe.

Das Landgericht hatte die Maßnahme als rechtmäßig bestätigt; das von dem Patienten angerufene Oberlandesgericht hielt eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen ebenfalls für nicht notwendig. Dem folgte das Bundesverfassungsgericht nicht. Das Oberlandesgericht habe den Anspruch des Mannes auf Rechtsschutz verletzt, bemängelten die Richter. Zunächst hätte geklärt werden müssen, ob der Zimmerarrest überhaupt eine geeignete Behandlungsmaßnahme ist und die gesetzliche Grundlage dafür ausreicht. Die Behandlung von Patienten erfordere zwar Spielräume. Diese Spielräume seien aber nicht unbegrenzt. Der Fall wurde an das saarländische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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