Parenteralia-Herstellung

Zytoapotheker muss 1,4 Millionen Euro zahlen

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Berlin -

Ein Pharmazeut aus Bayern wurde wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte vor dem Landgericht Regensburg gestanden, in Deutschland nicht zugelassene Ausgangsstoffe zur Herstellung von Infusionslösungen verwendet zu haben. Den Krankenkassen war dadurch ein Schaden von 1,3 Millionen Euro entstanden.

Konkret ging es um 33 Fälle aus den Jahren 2004 bis 2006. In dieser Zeit hatte der Pharmazeut Ausgangsstoffe zur Herstellung von Zytostatika-Lösungen aus dem Ausland importiert, die zum Teil in Deutschland nicht zugelassen waren. Bei den Krankenkassen rechnete er jedoch die teureren Präparate ab.

Den Schaden der Kassen– inklusive fiktiver Rabattschäden von 1,4 Millionen Euro – hat der Pharmazeut inzwischen beglichen. Dafür musste er 2009 seine beiden Apotheken in Straubing verkaufen. Auf seine Approbation hat der inzwischen 64-Jährige bereits freiwillig verzichtet. Weitere 80.000 Euro muss er nun jeweils zur Hälfte an die bayerische Staatskasse und an fünf gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Im September hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für die Herstellung von Zytostatika-Lösungen nur zugelassene Fertigarzneimittel verwendet werden dürfen. Seitdem gab es in mehreren Fällen zu Verurteilungen.

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