Parenteralia-Herstellung

Bewährungsstrafe für Zytoapotheker

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Berlin -

Im Streit um Ausgangsstoffe bei der Zytostatikaherstellung ist ein weiteres Urteil gesprochen worden: Das Landgericht Braunschweig hat einen Apotheker zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte für die Herstellung nicht zugelassene beziehungsweise illegal importierte Arzneimittel verwendet. Für die Rezepte habe er zu Unrecht Vergütungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro von den Krankenkassen erhalten.

Das Landgericht verurteilte den Apotheker wegen Betrugs in 52 Fällen. Ihm sei bewusst gewesen, dass er gegenüber den Krankenkassen nur Arzneimittel abrechnen dürfe, die in der Lauer-Taxe aufgeführt beziehungsweise zugelassen oder legal importiert seien. Die verwendeten Arzneimittel seien jedoch nicht verkehrsfähig gewesen, erklärt eine Gerichtssprecherin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September entschieden, dass bei der Herstellung von Zytostatika-Lösungen nur zugelassene Fertigarzneimittel verwendet werden dürfen.

Die Verteidiger hatten argumentiert, dass den Patienten kein Schaden entstanden sei, ebensowenig wie den Kassen: Hätte der Apotheker Fertigarzneimittel als Ausgangsstoffe verwendet, die in der Lauer-Taxe stehen, hätte er gegenüber den Krankenkassen genau dieselbe Summe abgerechnet. Es sei sein kaufmännisches Geschick gewesen, günstig einzukaufen.

Insgesamt soll der Apotheker zwischen 2002 und 2007 rund 2500 falsch taxierte Rezepte bei den Kassen eingereicht haben. Auf den Rezepten sei nicht erkennbar gewesen, welche Produkte von welchen Firmen der Apotheker verwendet habe, kritisierte das Gericht. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass es sich um in der Lauer-Taxe gelistete Arzneimittel gehandelt habe.

Bei der Bemessung des Strafmaßes sei allerdings berücksichtigt worden, dass die Gewinnspanne des Apothekers nicht der gesamten Abrechnungssumme von 1,6 Millionen Euro entsprach, sondern lediglich bei etwa 10 Prozent gelegen habe, so die Sprecherin. Zudem hätten sich die Krankenkassen bereits durch Retaxierungen schadlos halten können. Welche Summen den Kassen zustehen, wird demnach zurzeit in einem Verfahren vor dem Sozialgericht verhandelt.

Das Verfahren um den Braunschweiger Zytoapotheker läuft bereits seit August 2011: Weil der Angeklagte erkrankt war, war der Prozess im Dezember ausgesetzt worden. Aufgrund der Verzögerungen musste die Hauptverhandlung 2012 komplett wiederholt werden. Im November hatten die Verteidiger erfolglos die Unabhängigkeit des zuständigen Richters angezweifelt. Nach elf Verhandlungstagen wurde nun das Urteil gefällt.

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