Hospizstiftung

Palliativmedizin: Nachteil für Privatpatienten

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Sterbenskranke Privatpatienten sind aus Sicht von Patientenschützern gegenüber Kassenpatienten benachteiligt: Viele wüssten nicht, dass sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) oder stationäre Hospizversorgung haben. „Eine Kostenübernahme auf Kulanzbasis kann aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichgesetzt werden“, kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Stationäre Hospize sind Häuser für Sterbende. SAPV-Teams arbeiten mobil und versorgen schwerstkranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung. Nach Darstellung von Brysch übernehmen nur drei von 23 Privatversicherern die Kosten für stationäre Hospizversorgung: Das betreffe 1,4 Millionen von 8,9 Millionen Privatversicherten. Keine Versicherung habe SAPV in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gesetzlich Versicherte hätten dagegen Anspruch auf diese Leistungen.

Bezahle die Versicherung nicht die kompletten Kosten der speziellen ambulanten Palliativbetreuung, blieben Betroffene auf allen medizinischen und pflegerischen Kosten sitzen. Diese Lücke im Versicherungsschutz könne jeden Privatpatienten treffen, meinte Brysch.

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