Im Fall des gefälschten Diabetesmedikaments Ozempic hat jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Koordination übernommen. Die Behörde fordert die Apotheken auf, alle Packungen vorsorglich vor Abgabe auf ihre Echtheit zu prüfen – sprich: zu öffnen, zu kontrollieren und über Securpharm auszubuchen.
Auf Ebene des Großhandels seien Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg in deutscher Aufmachung identifiziert worden, so das BfArM. Derzeit könne nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Packungen auch mit anderen Wirkstärken betroffen sein könnten.
Bisher lägen keine Erkenntnisse vor, dass die Fälschungen in Deutschland Patientinnen oder Patienten erreicht haben. Denn die Fälschungen wurden in Großbritannien entdeckt und offenbar von einem Zwischenhändler im Kreis Lörrach aus Österreich bezogen. „Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich gefälschte Arzneimittel in Deutschland in der legalen Vertriebskette befinden.“
Aufgrund der möglichen erheblichen Gesundheitsgefährdung, die von den Fälschungen ausgehen kann, dürfen laut BfArM betroffene Packungen nicht angewendet werden.
Alle Hersteller (also Reimporteure), Großhändler sowie Apotheken werden vom BfArM aufgefordert, alle Packungen des Arzneimittels mit größter Sorgfalt zu prüfen. „Packungen, die einen Alarm im Securpharm-System auslösen, das zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen eingeführt wurde, oder in anderer Weise auffällig sind, dürfen nicht abgegeben werden. Sie müssen umgehend in Quarantäne genommen werden und die zuständigen Überwachungsbehörden müssen informiert werden.“
Die Umverpackung sei nur schwer oder gar nicht vom Original zu unterscheiden. „Die Fälschung ist jedoch optisch leicht an der Primärverpackung zu erkennen.“ Alle Apotheken seien daher angehalten, bis auf Weiteres alle Packungen vor Abgabe zu öffnen und die Primärverpackungen mit den Fotos abzugleichen.
„Die Untersuchungen zu diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizeibehörden sind informiert. Das BfArM steht weiterhin in engem Kontakt mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind und den Behörden im Ausland sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.
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